Internationaler Rat für gemeinsame Elternschaft (ICSP)
Im Jahr 2013 schlossen sich internationale Experten für geteilte elterliche Sorge zusammen, um unter twohomes.org eine „Internationale Plattform für geteilte elterliche Sorge“ als informelle Organisation ohne juristische Person und ohne eingetragenen Firmensitz zu gründen. Geteilte elterliche Sorge bedeutet die gleichberechtigte und abwechselnde Betreuung von Kindern, deren Eltern getrennt leben.
Um mit der zunehmenden Dynamik Schritt zu halten und die Weiterentwicklung des Themas „Gemeinsame Elternschaft“ weltweit voranzutreiben, wurde die Gründung eines Vereins mit eigener Rechtspersönlichkeit und Sitz beschlossen: des International Council on Shared Parenting (ICSP). Dieser neue Verein setzt sich aus Einzelpersonen und (sobald möglich) Organisationen aus Wissenschaft, Familienberufen und Zivilgesellschaft zusammen, die sich aktiv für die Ziele des Vereins engagieren.
Laut Satzung ist der Zweck des ICSP:
1) die Verbreitung und Förderung wissenschaftlicher Erkenntnisse über die Bedürfnisse und Rechte („das Wohl des Kindes“) von Kindern, deren Eltern getrennt leben, und
2) auf der Grundlage von Erkenntnissen Empfehlungen zur rechtlichen, gerichtlichen und praktischen Umsetzung der gemeinsamen elterlichen Sorge zu formulieren.
ICSP-Statuten (englische Fassung): hier klicken
ICSP-Statuten (deutsche Fassung): hier klicken
Bitte beachten Sie, dass die rechtsverbindliche Fassung der Satzung die deutschsprachige Fassung ist, da der Sitz des ICSP in Bonn, Deutschland, liegt.
ICSP-Mitgliedschaftsantragsformular
ICSP-Bankkonto
Sparkasse KölnBonn Deutschland
Kontoinhaber:
Internationaler Rat für die
Paritätische Doppelresidenz eV
Stiftsgasse 6
D-53111 Bonn
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