Internationaler Rat für geteilte Elternschaft (ICSP)
Im Jahr 2013 kam eine Gruppe internationaler Shared-Parenting-Experten zusammen, um unter twohomes.org eine „International Platform on Shared Parenting“ als informelle Organisation ohne rechtliche Identität und ohne eingetragenen Sitz zu gründen. Unter geteilter Erziehung versteht man die gleichwertige, abwechselnde Betreuung von Kindern, deren Eltern getrennt leben.
Um der zunehmenden Dynamik gerecht zu werden und die weitere Entwicklung im Bereich Shared Parenting weltweit voranzutreiben, wurde beschlossen, einen Verein mit Rechtspersönlichkeit und Sitz zu gründen: den International Council on Shared Parenting (ICSP). Dieser neue Verein besteht aus Einzelpersonen und (soweit möglich) Organisationen aus Wissenschaft, Familienberufen und Zivilgesellschaft, die aktiv zum Vereinszweck beitragen.
Gemäß seiner Satzung ist der Zweck von ICSP:
1) Verbreitung und Weiterentwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse über die Bedürfnisse und Rechte („wohl“) von Kindern, deren Eltern getrennt leben, und
2) evidenzbasierte Empfehlungen zur rechtlichen, juristischen und praktischen Umsetzung der gemeinsamen Elternschaft zu formulieren.
Englische Version der ICSP-Satzung: Klicken Sie hier
Deutsche Version der ICSP-Satzung: Klicken Sie hier
Bitte beachten Sie, dass die rechtsverbindliche Fassung der Satzung die deutsche Sprachfassung ist, da sich der Sitz von ICSP in Bonn, Deutschland, befindet.
Antragsformular für die ICSP-Mitgliedschaft
ICSP-Bankkonto
Sparkasse KölnBonn Deutschland
Kontoinhaber:
Internationaler Rat für die
Paritätische Doppelresidenz eV
Stiftsgasse 6
D-53111 Bonn
IBAN: DE19370501981932687534
BIC/SWIFT: COLSDE33
Paypal:
paypal@twohomes.org