Schlussfolgerungen der Konferenz
1. Da die gemeinsame Elternschaft von der Forschungsgemeinschaft sowie von Rechts- und Psychiatriepraktikern als eine tragfähige Erziehungsregelung nach der Trennung anerkannt wurde, die für die Entwicklung und das Wohlergehen des Kindes optimal ist, besteht Konsens darüber, dass sowohl die rechtlichen als auch die Die psychosoziale Umsetzung der gemeinsamen Elternschaft als Selbstverständlichkeit sollte unverzüglich und mit voller Zustimmung und Unterstützung von Berufsverbänden und -verbänden erfolgen.
2. Da geteilte Elternschaft sowohl die gemeinsame elterliche Autorität (Entscheidungsfindung) als auch die gemeinsame elterliche Verantwortung für die alltägliche Erziehung und das Wohlergehen der Kinder zwischen Vätern und Müttern entsprechend dem Alter und Entwicklungsstand der Kinder umfasst, besteht Konsens dass die rechtliche Umsetzung der gemeinsamen Erziehung, einschließlich der Übernahme gemeinsamer Verantwortung und der Annahme gemeinsamer Rechte in Bezug auf die Erziehung von Kindern durch Väter und Mütter, die zusammen oder getrennt leben, gesetzlich verankert wird.
3. Da die gemeinsame Elternschaft als das wirksamste Mittel sowohl zur Reduzierung hoher elterlicher Konflikte als auch zur Verhinderung erstmaliger familiärer Gewalt gilt, besteht Konsens darüber, dass die rechtliche und psychosoziale Umsetzung der gemeinsamen Elternschaft als Voraussetzung mit dem Ziel erfolgen sollte, die elterliche Gewalt zu reduzieren Konflikt nach der Trennung. Darüber hinaus besteht Konsens darüber, dass die rechtliche und psychosoziale Umsetzung der gemeinsamen Elternschaft als Selbstverständlichkeit, insbesondere für Familien mit hohem Konfliktpotenzial, mit voller Zustimmung und Unterstützung von Berufsverbänden und Verbänden gefördert werden sollte.
4. Es besteht Konsens darüber, dass das oben Genannte für die Mehrheit der Kinder und Familien gilt, nicht jedoch für Situationen begründeter familiärer Gewalt und Kindesmissbrauch. In solchen Fällen sollte eine widerlegbare Vermutung gegen eine gemeinsame Elternschaft gelten. Es besteht Konsens darüber, dass sich die Priorität weiterer Forschung zur gemeinsamen Elternschaft auf die Schnittstelle zwischen Sorgerecht und familiärer Gewalt, einschließlich Kindesmisshandlung in all ihren Formen, konzentrieren sollte. Darüber hinaus besteht Einigkeit darüber, dass sowohl für die Wissenschaft als auch für die Rechts- und Psychiatriepraxis die Entwicklung gesetzlicher Vorschriften und Praxisrichtlinien in Bezug auf Sicherheitsmaßnahmen bei festgestellter familiärer Gewalt Priorität haben sollte.
5. Da sich die Belege dafür häufen, dass eine gemeinsame Elternschaft sowohl eine elterliche Entfremdung verhindern kann als auch ein potenzielles Heilmittel für bestehende Situationen der elterlichen Entfremdung in getrennten Familien darstellt, besteht Konsens darüber, dass eine weitere Untersuchung der Durchführbarkeit einer rechtlichen Vermutung der gemeinsamen Elternschaft in Situationen der elterlichen Entfremdung erfolgen muss eine elterliche Entfremdung vorgenommen werden.
6. Da therapeutische und Mediationsdienste für den Erfolg gemeinsamer Elternschaftsvereinbarungen von entscheidender Bedeutung sind, besteht Konsens darüber, dass ein zugängliches Netzwerk von Familienbeziehungszentren, die Familienmediation und andere relevante Unterstützungsdienste anbieten, entscheidende Bestandteile aller Bemühungen zur gesetzgeberischen und psychosozialen Umsetzung sind gemeinsame Erziehung. Wir fordern die Regierungen auf, solche Netzwerke als notwendige Ergänzung zur Einführung einer rechtlichen Vermutung der gemeinsamen Elternschaft einzurichten.
7. Wir fordern die Mitgliedstaaten auf, die Resolution des Europarats vom 2. Oktober 2015 vollständig zu übernehmen. Insbesondere fordern wir die Mitgliedstaaten auf, die folgenden Bestimmungen zu übernehmen:
5.5.
Führen Sie in ihren Gesetzen den Grundsatz des gemeinsamen Wohnens nach einer Trennung ein. 5.9. Förderung und Entwicklung der Mediation im Rahmen von Gerichtsverfahren in Familienangelegenheiten, an denen Kinder beteiligt sind.
Internationale Konferenz zu Shared Parenting 2015 / Presseinformation 20151223 (pdf)