Schlussfolgerungen der Konferenz 2015

Schlussfolgerungen der Konferenz

1. Da die gemeinsame Elternschaft von der Forschungsgemeinschaft sowie von Rechts- und Psychiatriepraktikern als eine tragfähige Erziehungsregelung nach der Trennung anerkannt wurde, die für die Entwicklung und das Wohlergehen des Kindes optimal ist, besteht Konsens darüber, dass sowohl die rechtlichen als auch die Die psychosoziale Umsetzung der gemeinsamen Elternschaft als Selbstverständlichkeit sollte unverzüglich und mit voller Zustimmung und Unterstützung von Berufsverbänden und -verbänden erfolgen.

2. Da geteilte Elternschaft sowohl die gemeinsame elterliche Autorität (Entscheidungsfindung) als auch die gemeinsame elterliche Verantwortung für die alltägliche Erziehung und das Wohlergehen der Kinder zwischen Vätern und Müttern entsprechend dem Alter und Entwicklungsstand der Kinder umfasst, besteht Konsens dass die rechtliche Umsetzung der gemeinsamen Erziehung, einschließlich der Übernahme gemeinsamer Verantwortung und der Annahme gemeinsamer Rechte in Bezug auf die Erziehung von Kindern durch Väter und Mütter, die zusammen oder getrennt leben, gesetzlich verankert wird.

3. Da die gemeinsame Elternschaft als das wirksamste Mittel sowohl zur Reduzierung hoher elterlicher Konflikte als auch zur Verhinderung erstmaliger familiärer Gewalt gilt, besteht Konsens darüber, dass die rechtliche und psychosoziale Umsetzung der gemeinsamen Elternschaft als Voraussetzung mit dem Ziel erfolgen sollte, die elterliche Gewalt zu reduzieren Konflikt nach der Trennung. Darüber hinaus besteht Konsens darüber, dass die rechtliche und psychosoziale Umsetzung der gemeinsamen Elternschaft als Selbstverständlichkeit, insbesondere für Familien mit hohem Konfliktpotenzial, mit voller Zustimmung und Unterstützung von Berufsverbänden und Verbänden gefördert werden sollte.

4. Es besteht Konsens darüber, dass das oben Genannte für die Mehrheit der Kinder und Familien gilt, nicht jedoch für Situationen begründeter familiärer Gewalt und Kindesmissbrauch. In solchen Fällen sollte eine widerlegbare Vermutung gegen eine gemeinsame Elternschaft gelten. Es besteht Konsens darüber, dass sich die Priorität weiterer Forschung zur gemeinsamen Elternschaft auf die Schnittstelle zwischen Sorgerecht und familiärer Gewalt, einschließlich Kindesmisshandlung in all ihren Formen, konzentrieren sollte. Darüber hinaus besteht Einigkeit darüber, dass sowohl für die Wissenschaft als auch für die Rechts- und Psychiatriepraxis die Entwicklung gesetzlicher Vorschriften und Praxisrichtlinien in Bezug auf Sicherheitsmaßnahmen bei festgestellter familiärer Gewalt Priorität haben sollte.

5. Da sich die Belege dafür häufen, dass eine gemeinsame Elternschaft sowohl eine elterliche Entfremdung verhindern kann als auch ein potenzielles Heilmittel für bestehende Situationen der elterlichen Entfremdung in getrennten Familien darstellt, besteht Konsens darüber, dass eine weitere Untersuchung der Durchführbarkeit einer rechtlichen Vermutung der gemeinsamen Elternschaft in Situationen der elterlichen Entfremdung erfolgen muss eine elterliche Entfremdung vorgenommen werden.

6. Da therapeutische und Mediationsdienste für den Erfolg gemeinsamer Elternschaftsvereinbarungen von entscheidender Bedeutung sind, besteht Konsens darüber, dass ein zugängliches Netzwerk von Familienbeziehungszentren, die Familienmediation und andere relevante Unterstützungsdienste anbieten, entscheidende Bestandteile aller Bemühungen zur gesetzgeberischen und psychosozialen Umsetzung sind gemeinsame Erziehung. Wir fordern die Regierungen auf, solche Netzwerke als notwendige Ergänzung zur Einführung einer rechtlichen Vermutung der gemeinsamen Elternschaft einzurichten.

7. Wir fordern die Mitgliedstaaten auf, die Resolution des Europarats vom 2. Oktober 2015 vollständig zu übernehmen. Insbesondere fordern wir die Mitgliedstaaten auf, die folgenden Bestimmungen zu übernehmen:
5.5.
Führen Sie in ihren Gesetzen den Grundsatz des gemeinsamen Wohnens nach einer Trennung ein. 5.9. Förderung und Entwicklung der Mediation im Rahmen von Gerichtsverfahren in Familienangelegenheiten, an denen Kinder beteiligt sind.

Internationale Konferenz zu Shared Parenting 2015 / Presseinformation 20151223 (pdf)

Schlussfolgerungen der Konferenz 2015

Schlussfolgerungen der Konferenz

1. Da die gemeinsame Elternschaft von der Forschungsgemeinschaft sowie von Rechts- und Psychiatriepraktikern als eine tragfähige Erziehungsregelung nach der Trennung anerkannt wurde, die für die Entwicklung und das Wohlergehen des Kindes optimal ist, besteht Konsens darüber, dass sowohl die rechtlichen als auch die Die psychosoziale Umsetzung der gemeinsamen Elternschaft als Selbstverständlichkeit sollte unverzüglich und mit voller Zustimmung und Unterstützung von Berufsverbänden und -verbänden erfolgen.

2. Da geteilte Elternschaft sowohl die gemeinsame elterliche Autorität (Entscheidungsfindung) als auch die gemeinsame elterliche Verantwortung für die alltägliche Erziehung und das Wohlergehen der Kinder zwischen Vätern und Müttern entsprechend dem Alter und Entwicklungsstand der Kinder umfasst, besteht Konsens dass die rechtliche Umsetzung der gemeinsamen Erziehung, einschließlich der Übernahme gemeinsamer Verantwortung und der Annahme gemeinsamer Rechte in Bezug auf die Erziehung von Kindern durch Väter und Mütter, die zusammen oder getrennt leben, gesetzlich verankert wird.

3. Da die gemeinsame Elternschaft als das wirksamste Mittel sowohl zur Reduzierung hoher elterlicher Konflikte als auch zur Verhinderung erstmaliger familiärer Gewalt gilt, besteht Konsens darüber, dass die rechtliche und psychosoziale Umsetzung der gemeinsamen Elternschaft als Voraussetzung mit dem Ziel erfolgen sollte, die elterliche Gewalt zu reduzieren Konflikt nach der Trennung. Darüber hinaus besteht Konsens darüber, dass die rechtliche und psychosoziale Umsetzung der gemeinsamen Elternschaft als Selbstverständlichkeit, insbesondere für Familien mit hohem Konfliktpotenzial, mit voller Zustimmung und Unterstützung von Berufsverbänden und Verbänden gefördert werden sollte.

4. Es besteht Konsens darüber, dass das oben Genannte für die Mehrheit der Kinder und Familien gilt, nicht jedoch für Situationen begründeter familiärer Gewalt und Kindesmissbrauch. In solchen Fällen sollte eine widerlegbare Vermutung gegen eine gemeinsame Elternschaft gelten. Es besteht Konsens darüber, dass sich die Priorität weiterer Forschung zur gemeinsamen Elternschaft auf die Schnittstelle zwischen Sorgerecht und familiärer Gewalt, einschließlich Kindesmisshandlung in all ihren Formen, konzentrieren sollte. Darüber hinaus besteht Einigkeit darüber, dass sowohl für die Wissenschaft als auch für die Rechts- und Psychiatriepraxis die Entwicklung gesetzlicher Vorschriften und Praxisrichtlinien in Bezug auf Sicherheitsmaßnahmen bei festgestellter familiärer Gewalt Priorität haben sollte.

5. Da sich die Belege dafür häufen, dass eine gemeinsame Elternschaft sowohl eine elterliche Entfremdung verhindern kann als auch ein potenzielles Heilmittel für bestehende Situationen der elterlichen Entfremdung in getrennten Familien darstellt, besteht Konsens darüber, dass eine weitere Untersuchung der Durchführbarkeit einer rechtlichen Vermutung der gemeinsamen Elternschaft in Situationen der elterlichen Entfremdung erfolgen muss eine elterliche Entfremdung vorgenommen werden.

6. Da therapeutische und Mediationsdienste für den Erfolg gemeinsamer Elternschaftsvereinbarungen von entscheidender Bedeutung sind, besteht Konsens darüber, dass ein zugängliches Netzwerk von Familienbeziehungszentren, die Familienmediation und andere relevante Unterstützungsdienste anbieten, entscheidende Bestandteile aller Bemühungen zur gesetzgeberischen und psychosozialen Umsetzung sind gemeinsame Erziehung. Wir fordern die Regierungen auf, solche Netzwerke als notwendige Ergänzung zur Einführung einer rechtlichen Vermutung der gemeinsamen Elternschaft einzurichten.

7. Wir fordern die Mitgliedstaaten auf, die Resolution des Europarats vom 2. Oktober 2015 vollständig zu übernehmen. Insbesondere fordern wir die Mitgliedstaaten auf, die folgenden Bestimmungen zu übernehmen:
5.5.
Führen Sie in ihren Gesetzen den Grundsatz des gemeinsamen Wohnens nach einer Trennung ein. 5.9. Förderung und Entwicklung der Mediation im Rahmen von Gerichtsverfahren in Familienangelegenheiten, an denen Kinder beteiligt sind.

Internationale Konferenz zu Shared Parenting 2015 / Presseinformation 20151223 (pdf)

Schlussfolgerungen der internationalen Konferenz zum Aufenthalt in Bonn 2015

Die Zweitkonferenz fand im Dezember 2015 in Bonn statt und diskutierte über die besten praktischen Aspekte
der Entwicklung, des rechtlichen und psychosozialen Niveaus des alternativen Wohnsitzes.

Schlussfolgerungen der Konferenz

  1. Der alternative Wohnsitz wurde von der Suchabteilung, die auch von den Praktikern des Rechts und der geistigen Gesundheit betreut wird, wieder aufgenommen – da ein nach der Trennung lebensfähiger elterlicher Vertrag für die Entwicklung und das Leben des Kindes optimal ist. Es besteht Konsens über die rechtliche und psychosoziale Anwendung des Wohnsitzes anstelle der ersten Option, ohne Verzögerung, mit vollständiger Genehmigung und unter Beistand von Verbänden und professionellen Organismen.
  2. Ich glaube nicht, dass der Wohnort von der elterlichen Autorität (Entscheidungspreis) und der elterlichen Verantwortung für die Erziehung und das alltägliche Leben von Kindern zwischen Vater und Mutter begleitet wird Aufgrund des Alters und des Stadiums der Entwicklung des Kindes besteht Einigkeit darüber, dass die rechtliche Anwendung des Wohnorts geändert werden muss, die Zustimmung zur Trennung und die Genehmigung des Kindes in Bezug auf die Ausübung der elterlichen Rolle durch die Eltern notamiert werden Und wenn Sie ein Ensemble oder ein separates Gerät haben, schreiben Sie es in den Bereich ein.
  3. Der Wohnsitz wurde als mehr Wirksamkeit angesehen, um die Höhe der Elternkonflikte zu verringern und die familiäre Gewalt unmittelbar zu verhindern, da man sich darüber einig war, dass die Situation im rechtlichen und psychosozialen Leben des Wohnsitzes im Alter zunimmt Das Ziel besteht darin, das Risiko eines Konflikts mit den Eltern nach der Trennung zu verringern. Es besteht auch ein Konsens darüber, dass die Situation in der juristischen und psychosozialen Arbeit des Wohnsitzes anders ist, als dass die Präsomption besonders konfliktreichen Familien mit voller Zustimmung und der Unterstützung von Verbänden und Berufsorganismen empfohlen werden soll
  4. Es besteht ein Konsens darüber, dass dies der Mehrheit der Kinder und Familien vorausgegangen ist, aber es gibt keine familiären Gewaltsituationen und kindliche Misshandlungen. In diesem Fall liegt eine widerlegbare Annahme vor, da der alternative Wohnsitz von der Anwendung betroffen sein muss. Es besteht ein Konsens darüber, dass die Priorität der Zukunftsforschung am alternativen Wohnort auf der Schnittstelle zwischen Kindergarde und familiärer Gewalt liegen muss und dass die Misshandlung von Kindern in jeder Form eine Rolle spielt. Darüber hinaus besteht ein Konsens darüber, dass die Ausarbeitung von Rechtsstatuten und praktischen Richtlinien bezüglich der Sicherheitsmaßnahmen in Fällen familiärer Gewalt eine Priorität für die Bereiche der praktischen Wissenschaft, der Rechtsprechung usw. darstellen muss santé mentale.
  5. Da mehr und mehr Elemente beweisen, dass der alternative Wohnort der elterlichen Entfremdung vorbeugen kann und ein potenzielles Potenzial für Situationen der elterlichen Entfremdung in getrennten Familien darstellt, besteht Einigkeit darüber, dass ein Unternehmen eine umfassende Erkundung erfordert Die Rentabilität einer legalen Aufenthaltsgenehmigung in Situationen der Elterntrennung.
  6. Therapeutische und medizinische Dienstleistungen sind für den Erfolg alternativer Aufenthaltsvereinbarungen unerlässlich. Es wird allgemein anerkannt, dass ein von Familienbeziehungszentren zugängliches Umfeld eine familiäre Mediation anbietet und andere relevante Dienstleistungen ein wesentliches Element aller Anstrengungen darstellen Mise en œuvre legislative et psychosociale de la résidence alternée. Wir appellieren an die Regierungen, sich an Ort und Stelle ihrer Geschäftsstellen zu treffen, die unbedingt erforderlich sind, um eine gesetzliche Genehmigung für den alternativen Wohnsitz einzuführen.
  7. Wir appellieren an die Staatsmitglieder, die den Beschluss des Europarates annehmen
    vom 2. Oktober 2015. Wir appellieren insbesondere an die Mitglieder des Staates, die folgende Verfügungen übernehmen: 1/. Introduire dans leurs lois le principe de la résidence partagée arès une séparation.2/. Ermutigt und entwickelt die Mediation im Kader der Justizverfahren in den Familienangelegenheiten von Kindern.

    Internationale Konferenz zu Shared Parenting 2015 / Presseinformation 20151223 (pdf)