Schlussfolgerungen der fünften internationalen Konferenz zum Thema Gemeinsame elterliche Sorge

Die Ergebnisse der Online-ICSP-Konferenz 2020 wurden veröffentlicht.

Konferenzergebnisse

SCHLUSSFOLGERUNGEN DER FÜNFTEN INTERNATIONALEN KONFERENZ
ZUM THEMA GEMEINSAME ELTERNSCHAFT

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Thema und Ziele der Konferenz

Die fünfte Internationale Konferenz zum Thema „Gemeinsame Elternschaft“, die vom International Council on Shared Parenting und der School of Social Work der University of British Columbia gemeinsam veranstaltet wurde, brachte Wissenschaftler und Familienpraktiker aus zwei Praxisfeldern zusammen: gemeinsame Elternschaft und familiäre Gewalt. Das Konferenzthema lautete: „Die Schnittstelle zwischen gemeinsamer Elternschaft und familiärer Gewalt“. Ziel war es, Kommunikationswege zu eröffnen und einen Dialog zu diesem Thema anzustoßen sowie Leitlinien für das Familienrecht und die therapeutische Praxis zu entwickeln, wenn die elterliche Sorge nach einer Scheidung zwischen den Eltern strittig ist und familiäre Gewalt – ob in der Vergangenheit, Gegenwart oder Zukunft – ein Problem darstellt. Wir wollten die bestehende Pattsituation hinsichtlich des Vorgehens im Familienrecht bei familiärer Gewalt in strittigen Sorgerechtsfällen lösen. Darüber hinaus befassten wir uns mit vier damit verbundenen Fragen der rechtlichen und therapeutischen Praxis an der Schnittstelle von gemeinsamer Elternschaft und familiärer Gewalt: Aufklärung und Schulung zum Thema familiäre Gewalt; Diagnostik und Screening familiärer Gewalt; spezialisierte Interventionen bei familiärer Gewalt in der Vergangenheit; und Alternativen zur gemeinsamen Elternschaft in Situationen familiärer Gewalt.

 EMPFEHLUNGEN FÜR DIE THEORETISCHE ENTWICKLUNG UND WEITERE FORSCHUNG

  1. Die Auffassung, dass familiäre Gewalt geschlechtsspezifisch sei und als „Gewalt gegen Frauen“ betrachtet werde, sollte geschlechtsneutraleren Begriffen wie „Partnermisshandlung“ weichen
  2. Gleichzeitig sind Mütter und Kinder von familiärer Gewalt anders betroffen als Väter, und Gewalt gegen Frauen sowie geschlechtsspezifische familiäre Gewalt stellen ein ernstes Problem dar, insbesondere während der Trennung und Scheidung der Eltern.
  3. Der Wissensstand über familiäre Gewalt und Elternentfremdung als eine Form familiärer Gewalt in strittigen Sorgerechtsfällen hat sich in den letzten Jahren deutlich verbessert, und dieses Wissen sollte in die Reformbemühungen in beruflicher Praxis, Politik und Recht einfließen.

 Empfehlungen für Rechtsreformen, Politik und Praxis

  1.  Gemeinsames Sorgerecht ist eine praktikable und nach der Scheidung sinnvolle Regelung der elterlichen Sorge, die für die Entwicklung und das Wohlbefinden des Kindes optimal ist, auch für Kinder von Eltern, die zwar in einem Konfliktverhältnis stehen, aber keine Gewalt ausüben. Wir befürworten daher eine widerlegbare rechtliche Vermutung des gemeinsamen Sorgerechts im Familienrecht.
  2. Wir unterstützen eine widerlegbare rechtliche Vermutung gegen geteiltes Sorgerecht in Fällen von familiärer Gewalt.
  3. Häusliche Gewalt ist eine strafrechtliche Angelegenheit, und Kinder, die Zeugen häuslicher Gewalt werden, stellen ein Problem des Kinderschutzes dar.
  4. Elternentfremdung ist eine schwerwiegende Form von familiärer Gewalt und Kindesmisshandlung in strittigen Sorgerechtsfällen.
  5. Wir weisen auf notwendige Reformen in der beruflichen Praxis in vier Schlüsselbereichen hin:
    1. Die Aus- und Weiterbildung von Fachkräften im Bereich familiäre Gewalt während Trennung und Scheidung
    2. Screening auf familiäre Gewalt
    3. Sicherheitsvorkehrungen in Fällen historischer familiärer Gewalt, in denen spezialisierte Interventionen eine gemeinsame elterliche Sorge ermöglichen können
    4. Alternativen zum Wechselmodell bei familiärer Gewalt