Schlussfolgerungen der fünften internationalen Konferenz zum Thema Shared Parenting

Die Schlussfolgerungen der Online-ICSP-Konferenz 2020 werden veröffentlicht.

Schlussfolgerungen der Konferenz

SCHLUSSFOLGERUNGEN DER FÜNFTEN INTERNATIONALEN KONFERENZ
ÜBER GEMEINSAME ERZIEHUNG

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THEMA UND ZIELE DER KONFERENZ

Die Fünfte Internationale Konferenz über Shared Parenting, gemeinsam gesponsert vom International Council on Shared Parenting und der University of British Columbia School of Social Work, brachte im Rahmen der Konferenz Wissenschaftler und Familienpraktiker aus zwei Praxisbereichen zusammen: Shared Parenting und Gewalt in der Familie Thema, die Schnittstelle von gemeinsamer Elternschaft und familiärer Gewalt . Unsere Ziele bestanden darin, Kommunikationskanäle zu öffnen und einen Dialog über das Thema zu beginnen sowie Leitlinien für das Familienrecht und die therapeutische Praxis zu entwickeln, wenn Elternschaft nach einer Scheidung ein umstrittenes Thema zwischen Eltern ist und Gewalt in der Familie Anlass zur Sorge geben kann, sei es in Vergangenheit, Gegenwart oder Zukunft. Wir haben versucht, die derzeitige Sackgasse darüber zu lösen, wie das Familienrecht vorgehen soll, wenn familiäre Gewalt in umstrittenen Sorgerechtsfällen Anlass zur Sorge gibt. Wir haben auch versucht, vier verwandte Themen im Zusammenhang mit der rechtlichen und therapeutischen Praxis an der Schnittstelle von gemeinsamer Elternschaft und familiärer Gewalt anzusprechen: Aufklärung und Schulung zu familiärer Gewalt; Beurteilung und Screening familiärer Gewalt; spezialisierte Interventionen bei historischer familiärer Gewalt; und Alternativen zur gemeinsamen Elternschaft in Situationen familiärer Gewalt.

 EMPFEHLUNGEN FÜR DIE THEORETISCHE ENTWICKLUNG UND WEITERE FORSCHUNG

  1. Familiengewalt, die als geschlechtsspezifisch dargestellt und als „Gewalt gegen Frauen“ angesehen wird, sollte geschlechtsneutraleren Konzeptualisierungen wie „Partnermissbrauch“ weichen.
  2. Gleichzeitig sind Mütter und Kinder von familiärer Gewalt anders betroffen als Väter, und Gewalt gegen Frauen und geschlechtsspezifische Gewalt in der Familie sind ein ernstes Problem, insbesondere bei Trennung und Scheidung der Eltern.
  3. Der Wissensstand über familiäre Gewalt und elterliche Entfremdung als eine Form familiärer Gewalt in umstrittenen Sorgerechtsfällen hat sich in den letzten Jahren erheblich verbessert, und dieses Wissen sollte in Reformbemühungen in Berufspraxis, Politik und Recht einfließen.

 EMPFEHLUNGEN FÜR RECHTSREFORM, POLITIK UND PRAXIS

  1.  Die gemeinsame Erziehung ist eine praktikable Erziehungsregelung nach einer Scheidung, die sich optimal auf die Entwicklung und das Wohlergehen des Kindes auswirkt, auch für Kinder gewaltfreier Eltern mit hohem Konfliktpotenzial. Wir unterstützen daher eine widerlegbare rechtliche Vermutung der gemeinsamen Elternschaft im Familienrecht.
  2. Wir unterstützen eine widerlegbare rechtliche Vermutung gegen die gemeinsame Elternschaft in Fällen familiärer Gewalt.
  3. Gewalt in der Familie ist eine strafrechtliche Angelegenheit, und Kinder, die Zeuge familiärer Gewalt werden, sind ein Anliegen des Kinderschutzes.
  4. Die Entfremdung der Eltern ist eine schwere Form familiärer Gewalt und Kindesmissbrauchs in umstrittenen Sorgerechtsfällen.
  5. Wir machen auf notwendige Reformen in der Berufspraxis in vier Schlüsselbereichen aufmerksam:
    1. Die Aus- und Weiterbildung von Praktikern zum Thema Gewalt in der Familie während Trennung und Scheidung
    2. Screening auf Gewalt in der Familie
    3. Sicherheitsbestimmungen in Fällen historischer Gewalt in der Familie, bei denen spezielle Interventionen eine gemeinsame Elternschaft ermöglichen können
    4. Alternativen zur gemeinsamen Elternschaft bei Gewalt in der Familie